Frankfurter Rundschau,
19.10.2004
Milde für BGS-Beamte
Bewährungsstrafe wegen Todes bei Abschiebung
Im Prozess um den Tod des Abschiebehäftlings Ageeb hat das Landgericht
Frankfurt drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu neun Monaten Freiheitsstrafe
auf Bewährung verurteilt. Kritik äußerte die Kammer an der Führung
des BGS.
Frankfurt · 18. Oktober · Fünf Jahre nach dem Tod des Sudanesen
Aamir Ageeb erkannte das Gericht die drei Beamten, die den 30-Jährigen
bei der Abschiebung im Mai 1999 begleitet hatten, der Körperverletzung
mit Todesfolge für schuldig. Demnach hatten die Angeklagten den mehrfach
gefesselten Ageeb, der einen Motorradhelm auf dem Kopf trug, in den Flugzeugsitz
gedrückt, um ihn am Schreien zu hindern. Ageeb erstickte.
Die 21. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Heinrich Gehrke erhob schwere
Vorwürfe gegen die damalige BGS-Führung. Die "Rückführungen"
seien ohne Schulung der Beamten vorgenommen worden. Handlungsanweisungen seien
nicht weiter gegeben, ihre Einhaltung nicht kontrolliert worden. Ageeb sei "wie
ein Gepäckstück" verpackt worden. Dies sei eine Missachtung der
Menschenwürde. Gehrke verglich die Behandlung der Abschiebehäftlinge
mit der Misshandlung von Häftlingen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib.
Die Behörden hätten "grob fahrlässig" gehandelt, indem
sie Erkenntnisse über die Gefahren des Herunterdrückens Gefesselter
ignorierten.
Die Beamten hatten Ageeb nach unten gedrückt, weil dieser sich aufgebäumt
hatte. Sie deuteten das als Widerstand - dabei rang der Sudanese laut Gericht
im "Todeskampf" um Luft. Weil der Tod Ageebs vorhersehbar gewesen
sei, verurteilte die Kammer die Grenzschützer wegen Körperverletzung
mit Todesfolge. Die Mindeststrafe dafür beträgt ein Jahr. Wegen der
langen Zeit seit der Tat und dem Umstand, dass nach Ansicht der Richter auch
andere Verantwortung für den Tod des Sudanesen tragen, minderte das Gericht
die Strafe auf neun Monate. Dadurch müssen die Beamten nicht aus dem Dienst
ausscheiden.
VON YVONNE HOLL
KOMMENTAR: ABSCHIEBUNGEN
Bitterer Nachgeschmack
VON PITT VON BEBENBURG
Das Urteil ist hart und milde zugleich. In deutlichen Worten hat sich der Frankfurter
Richter Gehrke die deutsche Asylpolitik vorgenommen, als er über die Verantwortung
für den Tod Amir Ageebs urteilte. Den Grenzschützern, die den Sudanesen
bei der Abschiebung erstickt hatten, ersparte er mit einer gewagten Konstruktion
die Mindeststrafe.
Der Spruch hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Gerade weil es Staatsbedienstete
sind, die in Ausübung ihres Amtes getötet haben, hätte jeder
Anschein vermieden werden müssen, dass ihre Tat nicht ganz so schlimm sei.
Der aber war entstanden, weil der Prozess jahrelang auf die lange Bank geschoben
wurde, statt ihm höchste Priorität einzuräumen.
Immerhin ist es dem Richter gelungen, ein Schlaglicht auf ein dunkles Kapitel
der Asylpolitik zu werfen. Allein aus Frankfurt werden Jahr für Jahr fast
10 000 Menschen gegen ihren Willen in Länder zurückgebracht, aus denen
sie geflohen sind. Häufig wehren sich die Flüchtlinge. Jahrelang wurde
den Grenzschützern zugemutet, ohne klare Anweisungen oder Ausbildung diese
Situationen zu bewältigen. Ageeb war nicht der einzige, der einen solchen
Konflikt mit dem Leben bezahlen musste.
Einiges ist verbessert worden, doch viel bleibt zu tun. Unabhängige Abschiebebeobachter
könnten, wie andernorts, auch in Frankfurt eingesetzt werden. Die viel
größere Herausforderung liegt aber anderswo: Eine Asylpolitik, die
Zwangsabschiebungen überflüssig macht, wäre der größte
humanitäre Gewinn.