Pro Asyl, Presseerklärung,
19.10.2004
Otto Schily lässt trotzen
BMI-Sprecher kritisiert Abu Ghraib-Vergleich
im Ageeb-Prozess
PRO ASYL: Statt Empörung sind Konsequenzen
gefragt
Die gestrige Urteilsverkündung im Prozess um den Tod des abgeschobenen
Sudanesen Aamir Ageeb hat zu einer ersten Reaktion aus dem Bundesinnenministerium
geführt allerdings der falschen. Nicht weitere disziplinarrechtliche
Ermittlungen gegen die für das Organisationsversagen im BGS nach Auffassung
der Frankfurter Strafkammer verantwortlichen Vorgesetzten oder weitere an unzulässigen
Fesselungsmethoden beteiligte Beamte kündigte Otto Schilys Sprecher Reiner
Lingenthal an. Statt kritischer Befassung mit den Feststellungen des Gerichts,
es habe faktisch unkontrollierte Räume im deutschen Abschiebewesen gegeben,
reagierte Lingenthal empört auf einen Vergleich des Kammervorsitzenden
mit den Zuständen im irakischen Abu Ghraib-Gefängnis.
Richter Heinrich Gehrke hatte geschildert, wie Ageeb vor der eigentlichen Abschiebung
von als Zeugen aussagenden BGS-Beamten in der Gewahrsamszelle in Frankfurt aufgefunden
worden war: in der erniedrigenden, unmenschlichen und lebensgefährlichen
hogtie-Fesselung auf dem Bauch liegend, Hände und Füße
hinter dem Rücken verschnürt. Abu Ghraib lässt grüßen,
so der Vorsitzende. Er wies damit auf einen Skandal hin, der nicht Gegenstand
des Verfahrens war. Die Vorfessler der kafkaeske Ausdruck
trifft hier zu saßen nicht auf der Anklagebank. PRO ASYL hat allerdings
nach dem vorangegangenen Verfahren vor dem Frankfurter Amtsgericht Strafanzeige
gegen die mutmaßlich beteiligten Beamten erstattet.
Die trotzige Empörung aus dem Hause Schily über den Abu Ghraib-Vergleich
ist unangebracht. Die Zustände im Abu Ghraib-Gefängnis waren dadurch
gekennzeichnet, dass das dort tätige Personal in einem quasi rechtsfreien
Raum Menschen quälte von Vorgesetzten jedenfalls nicht gehindert.
Der Kammervorsitzende im Frankfurter Verfahren hat die Ähnlichkeiten in
seiner Urteilsbegründung herausgearbeitet. Auch in der BGS-Gewahrsamszelle
auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen geschah das Undenkbare
und wurde von den unteren Dienstgraden hingenommen, weil auch
so einige Zeugen von den Vorgesetzten nicht unterbunden. War dies BGS-Alltag
der 1990-er Jahre? Statt trotziger Urteilsschelte wäre Aufklärung
angesagt. Was stattdessen stattgefunden hat, ist das laufbahngerechte Upgrading
des Bockes zum Gärtner: Der vom Gericht wegen seines seltsamen Verständnisses
von polizeilicher Ausbildung massiv kritisierte Udo Hansen, zum Tatzeitpunkt
oberster Grenzschützer auf dem Frankfurter Flughafen, ist inzwischen als
Präsident des Grenzschutzpräsidiums Ost tätig.
Das milde Urteil der Frankfurter Schwurgerichtskammer (9 Monate auf Bewährung)
war der verzweifelte Versuch, einen Polit- und Justizskandal nach überlanger
Verfahrensdauer am Ende nicht allein auf dem Rücken der Angeklagten auszutragen.
Die vom Gericht hierfür gefundene Ausnahmekonstruktion das Abweichen
von der gesetzlich eigentlich vorgeschriebenen Mindeststrafe wegen einer angeblich
ungewöhnlichen Häufung von Strafmilderungsgründen ist
problematisch. Das vom Urteil ausgehende Signal kann wohl kaum als generalpräventiver
Beitrag verstanden werden. Kann es einen juristisch ungewöhnlichen Beamtenrabatt
dieser Art vor allem geben, weil schleppend ermittelt wurde und die Verurteilten
unten in einer Hierarchie standen, in der die Verantwortlichen nicht zu greifen
waren?
Ob das Bundesinnenministerium die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil zieht,
wird sich zeigen. Solange klammheimlich organisierte nächtliche Charterflüge
unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur deutschen Abschiebungspraxis gehören,
sind sie nicht gezogen. Das BMI wäre gut beraten, den Hinweis des scheidenden
Frankfurter Kammervorsitzenden Gehrke in seiner letzten Urteilsbegründung
als Mahnung zu verstehen, keine Verhältnisse entstehen zu lassen, in denen
sich Beamte ermutigt fühlen könnten, das von ihnen politisch Erwartete
unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebots und der Menschenwürde
umzusetzen.