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-> Prozess Landgericht -> 8. Prozesstag: 18.10.2004 - Urteilsverkündung -> BMI-Sprecher kritisiert Abu Ghraib-Vergleich im Ageeb-Prozess



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BMI-Sprecher kritisiert Abu Ghraib-Vergleich im Ageeb-Prozess


Bericht vom 8. Prozesstag - Urteilsverkündung
BMI-Sprecher kritisiert Abu Ghraib-Vergleich im Ageeb-Prozess
Milde für BGS-Beamte
Milde Strafe für Grenzschutzbeamte
Milde Strafen für BGS-Beamte
„Sauhaufen“ kam ungestraft davon
Der Abflug-Begleiter
Bewährung für BGS-Beamte nach Tod von Abschiebehäftling
Bewährungsstrafe für BGS-Beamte
Minder schwerer Fall
Ohne Minima moralia
"Sie waren keine Rambos"
Tod bei Abschiebung
Neun Monate für BGS-Beamte wegen Tod von Sudanesen
ZDF: Neun Monate auf Bewährung für BGS-Beamte
Grenzschützer für Tod bei Abschiebung verurteilt
Geringe Strafen nach Tod eines Asylanten
Mindestmaß an Menschlichkeit
Bewährungsstrafe für Grenzschützer
Bewährungsstrafen für BGS-Beamte
Gericht urteilt über BGS-Beamte
Neun Monate auf Bewährung für BGS-Beamte
"Plötzlich ist er schlaff geworden"
BGS soll Tod Ageebs in Kauf genommen haben
Nach über fünf Jahren fällt das Urteil zum Abschiebetod Ageebs
Heftige Kritik an Abschiebepraktiken des BGS
ai: BGS-Führung hat Tod Ageebs in Kauf genommen

Pro Asyl, Presseerklärung, 19.10.2004

Otto Schily lässt trotzen

BMI-Sprecher kritisiert Abu Ghraib-Vergleich im Ageeb-Prozess

PRO ASYL: Statt Empörung sind Konsequenzen gefragt

Die gestrige Urteilsverkündung im Prozess um den Tod des abgeschobenen Sudanesen Aamir Ageeb hat zu einer ersten Reaktion aus dem Bundesinnenministerium geführt – allerdings der falschen. Nicht weitere disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen die für das Organisationsversagen im BGS nach Auffassung der Frankfurter Strafkammer verantwortlichen Vorgesetzten oder weitere an unzulässigen Fesselungsmethoden beteiligte Beamte kündigte Otto Schilys Sprecher Reiner Lingenthal an. Statt kritischer Befassung mit den Feststellungen des Gerichts, es habe faktisch unkontrollierte Räume im deutschen Abschiebewesen gegeben, reagierte Lingenthal empört auf einen Vergleich des Kammervorsitzenden mit den Zuständen im irakischen Abu Ghraib-Gefängnis.

Richter Heinrich Gehrke hatte geschildert, wie Ageeb vor der eigentlichen Abschiebung von als Zeugen aussagenden BGS-Beamten in der Gewahrsamszelle in Frankfurt aufgefunden worden war: in der erniedrigenden, unmenschlichen und lebensgefährlichen hogtie-Fesselung – auf dem Bauch liegend, Hände und Füße hinter dem Rücken verschnürt. „Abu Ghraib lässt grüßen“, so der Vorsitzende. Er wies damit auf einen Skandal hin, der nicht Gegenstand des Verfahrens war. Die „Vorfessler“ – der kafkaeske Ausdruck trifft hier zu – saßen nicht auf der Anklagebank. PRO ASYL hat allerdings nach dem vorangegangenen Verfahren vor dem Frankfurter Amtsgericht Strafanzeige gegen die mutmaßlich beteiligten Beamten erstattet.

Die trotzige Empörung aus dem Hause Schily über den Abu Ghraib-Vergleich ist unangebracht. Die Zustände im Abu Ghraib-Gefängnis waren dadurch gekennzeichnet, dass das dort tätige Personal in einem quasi rechtsfreien Raum Menschen quälte – von Vorgesetzten jedenfalls nicht gehindert.

Der Kammervorsitzende im Frankfurter Verfahren hat die Ähnlichkeiten in seiner Urteilsbegründung herausgearbeitet. Auch in der BGS-Gewahrsamszelle auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen geschah das „Undenkbare“ – und wurde von den unteren Dienstgraden hingenommen, weil auch – so einige Zeugen – von den Vorgesetzten nicht unterbunden. War dies BGS-Alltag der 1990-er Jahre? Statt trotziger Urteilsschelte wäre Aufklärung angesagt. Was stattdessen stattgefunden hat, ist das laufbahngerechte Upgrading des Bockes zum Gärtner: Der vom Gericht wegen seines seltsamen Verständnisses von polizeilicher Ausbildung massiv kritisierte Udo Hansen, zum Tatzeitpunkt oberster Grenzschützer auf dem Frankfurter Flughafen, ist inzwischen als Präsident des Grenzschutzpräsidiums Ost tätig.

Das milde Urteil der Frankfurter Schwurgerichtskammer (9 Monate auf Bewährung) war der verzweifelte Versuch, einen Polit- und Justizskandal nach überlanger Verfahrensdauer am Ende nicht allein auf dem Rücken der Angeklagten auszutragen. Die vom Gericht hierfür gefundene Ausnahmekonstruktion – das Abweichen von der gesetzlich eigentlich vorgeschriebenen Mindeststrafe wegen einer angeblich ungewöhnlichen Häufung von Strafmilderungsgründen – ist problematisch. Das vom Urteil ausgehende Signal kann wohl kaum als generalpräventiver Beitrag verstanden werden. Kann es einen juristisch ungewöhnlichen Beamtenrabatt dieser Art vor allem geben, weil schleppend ermittelt wurde und die Verurteilten unten in einer Hierarchie standen, in der die Verantwortlichen nicht zu greifen waren?

Ob das Bundesinnenministerium die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil zieht, wird sich zeigen. Solange klammheimlich organisierte nächtliche Charterflüge unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur deutschen Abschiebungspraxis gehören, sind sie nicht gezogen. Das BMI wäre gut beraten, den Hinweis des scheidenden Frankfurter Kammervorsitzenden Gehrke in seiner letzten Urteilsbegründung als Mahnung zu verstehen, keine Verhältnisse entstehen zu lassen, in denen sich Beamte ermutigt fühlen könnten, das von ihnen politisch Erwartete unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebots und der Menschenwürde umzusetzen.