Saar-Echo,
09.10.2004
Das Leben eines Häftlings ist nicht viel
wert
BGS-Beamten droht nur Bewährungsstrafe
für Tod von Abschiebehäftling / Seltsame Argumentationen
Frankfurt/Main. Im Prozess um den Tod eines Sudanesen bei seiner Abschiebung
aus Deutschland hat die Staatsanwaltschaft für die drei angeklagten Beamten
des Bundesgrenzschutzes (BGS) Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung
gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass sich die Beschuldigten der Körperverletzung
mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Es handele sich aber um einen minderschweren
Fall, sagte Staatsanwalt Justus Koch am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt
am Main. Er begründete dies mit einer unzureichenden Ausbildung beim BGS.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll am 18. Oktober
verkündet werden.
Der Sudanese Aamir Ageeb war bei seiner Abschiebung in einem Flugzeug am 28.
Mai 1999 so heftig nach unten gedrückt worden, dass er dabei erstickte.
Der 30-jährige war in der Maschine zunächst an seinen Sitz gefesselt
worden. Er sei "wie ein Paket verschnürt" gewesen, sagte Koch.
Nachdem die Fesselung ein wenig gelöst worden sei, habe er sich aufgerichtet
und sei dann von den Beamten nach unten gedrückt worden. Dies habe mindestens
fünf Minuten gedauert. Dadurch habe er keine Luft mehr bekommen und sei
erstickt. Die Beamten seien "vollends überfordert" gewesen und
in Panik geraten, sagte Koch. Dennoch gebe es keinen vernünftigen Grund,
Ageeb so herunterzudrücken.
Die Angeklagten waren nach Ansicht des Staatsanwalts nicht ausreichend auf
eine Abschiebung vorbereitet. Er monierte, dass es nur einwöchige Lehrgänge
gegeben habe und die Ausbilder zum Teil selbst nur an einer einzigen Abschiebung
beteiligt gewesen seien. Der Eindruck, den der BGS in dem Prozess hinterlassen
habe, sei "höflich ausgedrückt bedenklich", sagte Koch.
Es habe ein "massives Organisationsverschulden" bei der Behörde
gegeben. Die Angeklagten seien die "drei armen Hansel" gewesen, die
es getroffen habe. Deshalb müsse von einem minderschweren Fall ausgegangen
werden.
Der Anwalt der Nebenklage, Dieter Kornblum, schloss sich der Forderung der
Staatsanwaltschaft an. Er sprach von "katastrophalen Zuständen"
beim BGS. Diese führten aber nicht dazu, den Beschuldigten jegliche Verantwortung
abzusprechen, sagte Kornblum, der die Familie Ageebs vor Gericht vertritt. Die
Verteidiger der drei Beamten plädierten auf Freispruch. Den Angeklagten
sei allenfalls vorzuwerfen, fahrlässig die Gefahr nicht erkannt zu haben.
Zudem fehle eine Rechtsgrundlage für Abschiebungen. Die Angeklagten brachten
in ihren Schlussworten ihr Bedauern über den Fall zum Ausdruck und sprachen
der Familie Ageebs ihr Beileid aus. (afp)