Dokumentationsseite Ageeb

DRUCKVERSION
-> Prozess Landgericht -> 7. Prozesstag: 08.10.2004 -> Das Leben eines Häftlings ist nicht viel wert



BesucherInnen:
242717


Newsletter

Rich Site Syndication

Das Leben eines Häftlings ist nicht viel wert


Ankläger spricht von "armen Hanseln"
Das Leben eines Häftlings ist nicht viel wert
Bewährung für BGS-Beamte verlangt
Massive Vorwürfe gegen BGS-Führung
Staatsanwalt fordert ein Jahr auf Bewährung für Angeklagte
Tod bei der Abschiebung: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen
Anklage fordert ein Jahr Haft für BGS-Beamte
Bericht vom 7. Prozesstag - Plädoyers
Lebensgefährliche Methoden beim BGS probat

Saar-Echo, 09.10.2004

Das Leben eines Häftlings ist nicht viel wert

BGS-Beamten droht nur Bewährungsstrafe für Tod von Abschiebehäftling / Seltsame Argumentationen

Frankfurt/Main. Im Prozess um den Tod eines Sudanesen bei seiner Abschiebung aus Deutschland hat die Staatsanwaltschaft für die drei angeklagten Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass sich die Beschuldigten der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Es handele sich aber um einen minderschweren Fall, sagte Staatsanwalt Justus Koch am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Er begründete dies mit einer unzureichenden Ausbildung beim BGS. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll am 18. Oktober verkündet werden.

Der Sudanese Aamir Ageeb war bei seiner Abschiebung in einem Flugzeug am 28. Mai 1999 so heftig nach unten gedrückt worden, dass er dabei erstickte. Der 30-jährige war in der Maschine zunächst an seinen Sitz gefesselt worden. Er sei "wie ein Paket verschnürt" gewesen, sagte Koch. Nachdem die Fesselung ein wenig gelöst worden sei, habe er sich aufgerichtet und sei dann von den Beamten nach unten gedrückt worden. Dies habe mindestens fünf Minuten gedauert. Dadurch habe er keine Luft mehr bekommen und sei erstickt. Die Beamten seien "vollends überfordert" gewesen und in Panik geraten, sagte Koch. Dennoch gebe es keinen vernünftigen Grund, Ageeb so herunterzudrücken.

Die Angeklagten waren nach Ansicht des Staatsanwalts nicht ausreichend auf eine Abschiebung vorbereitet. Er monierte, dass es nur einwöchige Lehrgänge gegeben habe und die Ausbilder zum Teil selbst nur an einer einzigen Abschiebung beteiligt gewesen seien. Der Eindruck, den der BGS in dem Prozess hinterlassen habe, sei "höflich ausgedrückt bedenklich", sagte Koch. Es habe ein "massives Organisationsverschulden" bei der Behörde gegeben. Die Angeklagten seien die "drei armen Hansel" gewesen, die es getroffen habe. Deshalb müsse von einem minderschweren Fall ausgegangen werden.

Der Anwalt der Nebenklage, Dieter Kornblum, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Er sprach von "katastrophalen Zuständen" beim BGS. Diese führten aber nicht dazu, den Beschuldigten jegliche Verantwortung abzusprechen, sagte Kornblum, der die Familie Ageebs vor Gericht vertritt. Die Verteidiger der drei Beamten plädierten auf Freispruch. Den Angeklagten sei allenfalls vorzuwerfen, fahrlässig die Gefahr nicht erkannt zu haben. Zudem fehle eine Rechtsgrundlage für Abschiebungen. Die Angeklagten brachten in ihren Schlussworten ihr Bedauern über den Fall zum Ausdruck und sprachen der Familie Ageebs ihr Beileid aus. (afp)