Am 28.05.1999 erstickte der sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb bei
seiner Abschiebung von Frankfurt/Main in den Sudan. Drei BGS-Beamte
hatten ihn gefesselt, setzten ihm einen Motorradhelm auf und drückten
ihn beim Start der Lufthansa-Maschine nach unten. Am 2. Februar 2004
beginnt der Prozeß gegen die beteiligten BGS-Beamten vor dem Amtsgericht
in Frankfurt am Main. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Die
Prozessberichterstattung übernehmen
Pro Asyl
,
IPPNW
(Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer
Verantwortung), das
Komitee für Grundrechte und Demokratie
, sowie das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen -
kein mensch ist illegal
1. Prozesstag: 02.02.2004 Zu Beginn des ersten Prozesstages erklärten die drei angeklagten BGS-Beamten Jörg Heinrich S. Reinhold S. und Taner D. nicht zur Sache auszusagen da sie keine Aussagegenehmigungen ihres Dienstherrn hätten. Danach wurden die BGS-Beamten Thorsten F. (Gruppenleiter) Thorsten D. und Arnold P. gehört. Alle drei Beamte waren in der Vorbereitung von Ageebs Abschiebung im Einsatz Thorsten F. ordnete ...
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2. Prozesstag: 04.02.2004 Am zweiten Prozesstag wurde zunächst der stellvertretende BGS-Dienstgruppenleiter Michael A vernommen der an Bord des Flugzeugs den Kapitän über Ageebs Abschiebung informierte. Im weiteren wurden als ZeugInnen die FlugbegleiterInnen des Abschiebeflugs gehört. Den Abschluss bildete die Aussage des Lufthansa-Kapitäns der die Maschine von Frankfurt/Main über Kairo nach Karthum flog.
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3. Prozesstag: 09.02.2004 Am 3. Prozesstag wurde zuerst BGS-Gruppenleiter Reinhold A. befragt der mit dem stellvertretenden BGS-Dienstgruppenleiter Michael A. zum Flugzeug fuhr und beim Gespräch mit dem Kapitän anwesend war. Im weiteren schilderten die 2 Passagiere die am nächsten bei Ageeb und den begleitenden BGS-Beamten saßen sowie eine Lufthansa-Stewardess und die Purserette des Flugzeugs ihre Erinnerungen an die V ...
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4. Prozesstag: 11.02.2004 Am 4. Prozesstag wurden als Zeugen Dr. med. H. (Arzt am Münchner Flughafen) Hubert K. Reinhard S. und Stefan K. (Kripo Erding) sowie Georg W. (Polizeiobermeister Flughafen München) gehört. Alle Zeugen waren mit dem Tod von Ageeb nach der Zwischenlandung der Lufthansamaschine am Münchner Flughafen beschäftigt.
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5. Prozesstag: 16.02.2004 Der erste Zeuge am 5. Prozesstag ist Dr. Martin K. (leitender Polizeidirektor des BGS München) der den Einsatz nach der Zwischenlandung in München leitete. Danach wird Marion B. die geschiedene Frau Ageebs gehört. Der für Vormittag geladene BKA-Beamte H. blieb der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern die ebenfalls für den Vormittag geladene Ärztin N. konnte aus familiären Gründen nicht anwes ...
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6. Prozesstag: 18.02.2004 Am 6. Verhandlungstag wurden die BGS-Beamten Bernd Sch. und Klaus W. sowie der Polizeibeamte Stefan S. alle 3 Ausbilder für den Bereich Abschiebung sowie der Pressesprecher des BGS am Frankfurter Flughafen Klaus L. befragt zu den Aus- und Fortbildungslehrgängen im Bereich Abschiebungen und dem Bekanntwerden des "lagebedingten Erstickungstodes" befragt. Weiterer Zeuge war Helmut H. der bis 2000 ...
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7. Prozesstag: 23.02.2004 Einzig Uwe D. BKA-Ermittler und Kollege von Helmut H. (s. 6. Prozesstag) wurde am 7. Prozesstag gehört. Er berichtete über die Ermittlungen des BKA und verwies wie Helmut H. auf ein informelles Gespräch im Bundesinnenministerium in Berlin bei dem auch Innenminister Schily zugegen war. Die BKA-Ermittler hätten jedoch weder Detailinformationen noch Protokolle erhalten. Im Anschluß wurden die V ...
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8. Prozesstag: 25.02.2004 Am 8. Prozesstag schildert der Münchner Gerichtsmediziner Helmut P. der die Leiche von Aamir Ageeb obduzierte die wesentlichen Befunde der Obduktion und der Nachuntersuchungen. Abschließend beantragt die Verteidigung der angeklagten BGS-Beamten unter Verweis auf das informelle Gespräch in Berlin Bundesinnenminister Otto Schily als zeugen zu laden. Die Entscheidung über diesen Antrag wird versc ...
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9. Prozesstag: 08.03.2004 Am neunten Prozesstag begründet die Verteidigung erneut ihren Antrag Otto Schily als Zeugen zu laden und stellt weitere Anträge darunter einen Befangenehtisantrag gegen die gerichtsmedizinischen Sachverständigen. Das gericht lehnt alle Anträge ab. Das nichtvorladen des Bundesinnenministers begründet das gericht damit es sei als Wahrheit zu unterstellen dass das informelle Gespräch zwischen ...
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10. Prozesstag: 17.03.2004 Am 10. Prozesstag stellte die Verteidigung der drei angeklagten BGS-Beamten eine Reihe weiterer Anträge die von der Staatsanwaltschaft und vom Nebenklagevertreter als Versuch gewertet werden den Prozess zu verschleppen.
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11. Prozesstag: 22.03.2004 Richter Ralph Henrici erklärte es bestehe der hinreichende Tatverdacht die Angeklagten könnten sich nur der fahrlässigen Tötung sondern einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Er verwies den Fall Ageeb an das Landgericht. Detaillierte Infos folgen
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28. Mai 1999. Die Lufthansa-Maschine LH 588 von Frankfurt /Main nach
Kairo landet außerplanmäßig am Flughafen München. Ausgeladen wird die
Leiche des sudanesischen Flüchtlings Aamir Ageeb, der über Kairo in den
Sudan abgeschoben werden sollte.
Aamir Ageeb flüchtete 1994 vor dem Bürgerkrieg im Sudan nach Deutschland.
Sein Asylantrag wurde im August 1995 abgelehnt. Die Klage gegen den
ablehnenden Bescheid nahm er zurück, nachdem er eine Frau kennen lernte
und heiratete. Nach der Scheidung wurde seine unbefristete
Aufenthaltsgenehmigung nachträglich mit einer Befristung bis Juni 1998
versehen und zur Ausreise aufgefordert. Ageeb ging jedoch davon aus,
dass sein Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über seinen
Widerspruch gegen die Befristung gesichert ist. �Ageeb war sich so
sicher, daß sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, daß er sich bei
der Polizei in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und
Ageeb wollte Anzeige erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die
Polizei in Abschiebehaft� (s.
ai-Journal: Der Fall Aamir Ageeb. Heft 11, November 1999
).
Zwei Abschiebeversuche konnte er durch massiven Widerstand und die
Stellung eines Asylfolgeantrags verhindern. Doch selbst ein
Selbstmordversuch in der Abschiebehaft konnte einen weiteren
Abschiebeversuch in Begleitung dreier BGS-Beamter nicht verhindern. Am
28.05.1999 wurde er, gefesselt und mit einem Motorradhelm auf dem Kopf
in die LH-Maschine LH 588 getragen, in seinem Sitz festgeschnallt und
während dem Start der Maschine nach unten gedrückt. �Als der Sudanese
nach dem Start wieder aufgerichtet werden sollte, war er tot'(dpa,
28.05.1999).
Gestorben ist Aamir Ageeb am �massiven Niederdrücken�, so das
Ergebnis einer Untersuchung
des Münchner Gerichtsmediziners Wolfgang Eisenmenger, der die letzten
Minuten in Ageebs Leben in einem Versuch nachstellte. In dem �geborgten
Flugzeug setzte sich sein Mitarbeiter Helmut Pankratz selbst den Helm
auf, Zeugen der Ageeb-Abschiebung schilderten noch einmal den genauen
Ablauf. Dann drückten BGS-Beamte den Rechtsmediziner im Sitz zusammen.
Ergebnis: Pankratz bekam kaum noch Luft, obwohl er durch den Helm hätte
atmen können�.
Nach einem
Bericht des Frankfurter Arztes Claus Metz
, Mitglied der internationalen Ärzte für Frieden und in sozialer
Verantwortung, stellen sich die Umstände von Ageebs Tod wie folgt dar:
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Die Unterarme waren mit 4 miteinander verbundenen Plastikfesseln hinter dem
Rücken zusammengezurrt, und vor der Magengrube an den Handgelenken mit 2
Kabelbindern und einem Klettband zusammengebunden. Dis führte zu einer
Einengung des unteren Brustkorbrandes.
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�Zusätzlich werden die Hände bei erzwungener Rumpfbeugung, die nach einer Zeugin
seit ihrer Sitzplatzeinnahme 'im Prinzip immer' beibehalten wurde, mit
erheblicher Hebelwirkung wie eine Nuss im Nussknacker zwischen Oberkörper und
Oberschenkel in die Magengrube gepresst, so dass bei der rechtsmedizinischen
Rekonstruktion die Atmung je nach Beugewinkel bis auf Null zurückging.
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Zusätzlich scheint der Helmkinnbügel so heftig auf die beidseits je 3 erreichbaren
obersten Rippen gepresst worden zu sein, dass diese entlang des Kinnbügelrandes
6-fach brachen und die obere Brustbeinverbindung eine 'abnorme Beweglichkeit'
erhielt.
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Dabei scheint der Verschlussmechanismus des Helmes gegen die Halsvorderseite gepresst
worden zu sein, so dass dort 6 geometrische Striemen entstanden sowie am Halsansatz ein
4 x 5 cm großer Bluterguss.
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Zusätzlich war über Ageebs Beine und Arme zur Tarnung der Fesselung eine Decke gebreitet
mit der Gefahr der Visierausschnitt-Abdichtung beim Hinabdrücken des Kopfes vom Vordersitz
aus.
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Zusätzlich wurde nach Aussage der beiden nächstsitzenden Zeuginnen ein Kissen zur Dämpfung des
Schreiens vor Ageebs Gesicht gehalten, das auf beiden Seiten Ageebs Speichelspuren
nachweisbar und eindeutig hinterließ.
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Fast alle Zeuginnen hatten Ageebs Schrei gehört und seine lebensbedrohlichen Stöhn- oder
Röchelgeräusche, nach bzw. während derer Ageebs Beugehaltung beibehalten wurde.
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Nach den überwiegenden Zeugenaussagen haben sich die 3 BGS-Beamten geweigert, Ageebs Fesseln trotz
ärztlicher Aufforderung zu lösen, um eine effektive Wiederbelebungslage auf dem Bordboden zu
ermöglichen�.
Thomas Sagebiel
, Richter am Landgericht Darmstadt, ergänzt:
�Die Oberarme des Sudanesen waren zusätzlich mit einem Klettband am
Körper fixiert. Außerdem wurden seine Beine miteinander verzurrt, so daß
er diese beim Sitzen nicht spreizen konnte. Die Fußgelenke waren mit
Plastikfesseln verbunden und unterhalb der Kniegelenke waren weitere
Plastikfesseln angebracht. Schließlich waren die Beine mit einem
Klettband und einem langen Seil am Sitz fixiert.
Insgesamt kamen 11 Kabelbinder, ein ca. fünf Meter langes - im übrigen
dienstlich nicht zugelassenes - Seil und vier ca. zwei Meter lange
Klettbänder zum Einsatz. Schließlich wurde dem derart verschnürten
'menschlichen Paket' ein Vollintegralhelm über den Kopf gestülpt.
Unabhängig von der grundsätzlichen Frage nach einer Berechtigung
derartiger Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebungen und damit
auch unabhängig von dem immer wieder geäußerten Argument, die sich nach
dem rechtskräftigen Abschluß ihres Asylverfahrens gegen die Abschiebung
zur Wehr setzenden Personen hätten die Zwangsmaßnahmen selbst
verschuldet, kann man sich jedenfalls gut vorstellen, welche Ängste und
Qualen ein Mensch in dieser körperlichen Lage empfindet, noch dazu ein
Mensch, der sich auch psychisch in einer Extremsituation befindet, weil
er gegen seinen Willen zwangsweise in eine ungewisse Zukunft und in ein
Land abgeschoben werden soll, in dem er mit Repressalien rechnet. (...)
Auch Aamir Ageeb wurde am Schreien gehindert und zwar endgültig. Er wurde
während des Startes unter äußerster Kraftentfaltung mit dem Kopf nach
vorn / unten gedrückt. Die BGS-Beamten gingen dabei nach der gut
begründeten und nachvollziehbaren Schlußfolgerung von Claus Metz
möglicherweise so brutal zu Werke, daß - wie im rechtsmedizinischen
Gutachten festgestellt - die drei obersten Rippen des Sudanesen
beidseits des Brustkorbs ebenso wie das obere Brustbein selbst brachen,
weil hier der scharfe untere Rand des Integralhelms gegen den Brustkorb
gepresst wurde. Herr Metz glaubt als Mediziner jedenfalls nicht daran,
daß diese Brüche auf spätere Wiederbelebungsmaßnahmen zurückzuführen
sind, weil hierdurch in ganz typischer Weise tiefer liegende Rippen
tangiert seien.
In dieser gnadenlos zusammengekrümmten Sitzposition mit dem stark nach
vorn gebeugten Hals, den von den Oberschenkeln in die Magengrube
gepressten zusammengeschnürten Fäuste und dem seitlich von den
Unterarmen eingezwängten unteren Brustkorb war dem Sudanesen ein
Schreien unmöglich. Dies aber nur deshalb, weil er gar nicht mehr atmen
konnte. Möglicherweise war auch noch eines von vier in der Sitzreihe
liegenden Kissen zwischen Beinen und Visieröffnung des Helms kausal für
die Luftnot, auf jeden Fall aber eine zur Verdeckung der Fesselung über
die Beine des Sudanesen gebreitete Decke. Aamir Ageeb erstickte
jedenfalls jämmerlich. Er erlitt in den letzten Minuten seines sicher
nicht leichten Lebens Ängste, Mißhandlungen und Qualen, die kaum
vorstellbar sind.
Laut Aussagen mitfliegender Zeugen hat Ageeb vor dem endgültigen
Nachlassen seiner Kräfte noch rufen können, er bekomme keine Luft mehr.
Die nach Feststellung des Atemstillstandes zu Hilfe gerufenen ärztlichen
Passagiere beklagten sich bei ihrer Zeugenvernehmung darüber, daß sie
Ageeb in festgeschnallter Mittelsitzposition beatmen und mit Herzmassage
reanimieren sollten, weil die BGS-Beamten sich weigerten, die Fesseln
mit speziell dafür vorgesehenen Zangen, die sie mitführten,
aufzuschneiden�.