Dokumentationsseite Ageeb

DRUCKVERSION
-> Prozess Amtsgericht -> 6. Prozesstag: 18.02.2004 -> Risiken durch Fesseln waren schon vor Ageebs Tod bekannt



BesucherInnen:
242483


Newsletter

Rich Site Syndication

Risiken durch Fesseln waren schon vor Ageebs Tod bekannt


Bericht vom 6. Prozesstag
Risiken durch Fesseln waren schon vor Ageebs Tod bekannt

Frankfurter Rundschau, 19.02.2004

Risiken durch Fesseln waren schon vor Ageebs Tod bekannt

BGS-Ausbilder sagt im Prozess um erstickten Sudanesen aus / Lebensgefahr durch bestimmte Zwangsmittel seit 1997 im Gespräch

Bereits seit 1997 war bei Ausbildern des Bundesgrenzschutzes bekannt, dass bestimmte Fesselungen tödlich sein können. Das sagte ein BGS-Ausbilder am Mittwoch im Prozess um den Erstickungstod des Abschiebehäftlings Aamir Ageeb 1999.

Frankfurt a. M. · 18. Februar · Ob von BGS-Kollegen oder im privaten Ju-Jutsu-Training, jedenfalls habe er 1997 von Fällen in den USA gehört, wo Gefangene den so genannten "lagebedingten Erstickungstod" gestorben waren. Das sagte Bernd S., damals Ausbilder der Schule für Grenzpolizei und Luftsicherheit, vor dem Frankfurter Amtsgericht. Er habe das Problem mit Kollegen besprochen und bei der Leitung der Lehrgänge für die Ausbilder nachgefragt, ob sie von dem Phänomen Kenntnis hätten. Diese bejahten und erklärten, dass S. bei seinem nächsten Lehrgang 1998 auch dahingehend geschult würde. In seinem eigenen Unterricht solle er aber ruhig schon jetzt vermitteln, dass bestimmte Fesselungen und Fixierungen zum Tode führen könnten und deshalb nicht angewendet werden dürften. Dies habe er dann auch getan.

Der im Mai 1999 in einem Lufthansa-Flugzeug erstickte Ageeb war nach bisherigem Kenntnisstand an seinem Todestag auf zwei Weisen gefesselt worden, die beide als Auslöser des lagebedingten Erstickungstodes gelten. Eine davon wurde im Flugzeug angewandt: Dort hatte er gesessen, die Hände im Schoß gefesselt, außerdem Arme hinten sowie Beine am Sitz festgebunden. Offenbar nachdem er beim Startvorgang geschrieen hatte, hatten ihn laut Zeugenaussagen die drei angeklagten BGS-Beamten mit dem Oberkörper nach unten gedrückt. Zwei von ihnen nahmen offenbar an den damals freiwilligen Schulungen teil, es ist aber nicht klar, welchen Kurs sie belegt haben.

Zuvor hatten Zeugen erklärt, "alte Hasen" des BGS hätten das Hinunterdrücken empfohlen, um die Schreie eines Abzuschiebenden zu unterbinden. Ausbilder S. sagte, dies sei ihm nicht bekannt, zumal der Gefesselte dann keine Luft mehr bekäme, "und dann ist irgendwann das Zappeln zu Ende".

VON YVONNE HOLL