Jungle
World, 11.02.2004
Jeder drückt auf seine Weise
Fast fünf Jahre nach dem gewaltsamen
Tod Aamir Ageebs stehen drei BGS-Beamte vor Gericht.
Elf Plastikfesseln, ein fünf Meter langes Seil, vier Klettbänder
mit Durchzugsösen, ein handelsüblicher Motorradhelm ohne Visier, eine
Decke und ein Kissen mit diesen Mitteln malträtierten Beamte des
Bundesgrenzschutzes (BGS) Aamir Ageeb, um ihn gegen seinen Willen in den Sudan
abschieben zu können. Er überlebte diese Tortur nicht. Nun stehen,
fast fünf Jahre später, drei BGS-Beamte vor Gericht. Das Urteil wird
im März erwartet.
Bevor sie Ageeb am 28. Mai 1999 in die Lufthansa-Maschine schleppten, hatten
sie den 30jährigen am Frankfurter Flughafen zweieinhalb Stunden in einer
Folterfesselung, der so genannten »Schaukel« oder hogtie-Stellung,
liegen gelassen. Fuß- und Handgelenke wurden gefesselt und dann rücklings
miteinander verbunden. An Bord des Flugzeugs schnallten die drei Beamten Ageeb
an den Sitz, pressten seinen Oberkörper auf die Knie, fesselten ihn und
setzten ihm den Motorradhelm auf.
Der Arzt Claus Metz von der Organisation Ärzte in sozialer Verantwortung
(IPPNW) stellte nach der Einsicht in den Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft
fest, dass einzelne Maßnahmen für sich schon zum Erstickungstod hätten
führen können. Allein den Oberkörper herunterzudrücken mit
den gefesselten Händen in der Magengrube, lasse die Atmung je nach Beugewinkel
bis auf Null zurückgehen. Zeugen, die in der Nähe saßen, gaben
damals zu Protokoll, dass die Beamten außerdem ein Kissen vor Ageebs Gesicht
drückten, um sein Schreien zu dämpfen. Sie bestätigten auch,
dass die BGS-Beamten sich trotz ärztlicher Aufforderung weigerten, Ageebs
leblosen Körper abzuschnallen, um eine Wiederbelebung auf dem Boden des
Flugzeugs zu ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat drei der Beamten wegen fahrlässiger
Tötung angeklagt. In ihrer Anklageschrift beruft sie sich auf ein rechtsmedizinisches
Gutachten, das neben zahlreichen Blutergüssen und sechs Rippenbrüchen
ein lagebedingtes Ersticken als Todesursache festgestellt hat. Während
Fälle wegen fahrlässiger Tötung in der Regel bei Landgerichten
verhandelt werden, landete dieser in den Stuben des Amtsgerichts, das höchstens
zu vier Jahren Haft verurteilen darf. Und dort ließ der Amtsrichter Ralph
Henrici die Akten des Falls erst einmal einige Jahre verstauben.
Nebenkläger ist der Mannheimer Anwalt Dieter Kornblum, der die Angehörigen
des Getöteten vertritt. Die Familie im Sudan habe fast wöchentlich
angefragt, ob die Botschaft Neuigkeiten aus Deutschland wisse. Nun erwartet
sie eine Entschädigung für das erlittene Leid, sagt Kornblum, und
hoffe, dass sich im Prozess klärt, wer für den Tod Ageebs verantwortlich
ist.
Doch die zwischen 31 und 40 Jahre alten Angeklagten schweigen am ersten Prozesstag.
Die Polizisten versehen weiterhin ihren Dienst beim BGS, sind aber nach Angaben
ihrer Anwälte seit dem Vorfall nicht befördert worden. An der Abschiebung
beteiligte Kollegen antworten zwar auf Fragen, haben aber große Erinnerungslücken.
Einer von ihnen räumt ein, dass Flüchtlingen häufig bei Abschiebungen
im Flugzeug der Kopf nach unten gedrückt wurde, um sie am Schreien zu hindern.
Diese Methode gilt nach Erkenntnissen der US-Polizei als häufige Todesursache
bei Festnahmen. Zu klären ist nun, ob dieser Sachverhalt dem Bundesgrenzschutz
schon vor Ageebs Tod bekannt war.
Von den drei Zeugen hat nach eigenen Angaben nur einer an einem einwöchigen
Lehrgang über das technische Vorgehen bei Abschiebungen teilgenommen. Man
sei nach dem Motto »Learning by Doing« von erfahrenen Kollegen eingewiesen
worden. Dienstvorschriften, die Handschellen und Plastikfesseln an Bord von
Flugzeugen untersagten, kannten die Beamten nicht. »Es gab keine eindeutigen
Regularien für das Verfahren im Flugzeug, da haben sich die Rückführer
das selbst gestaltet«, erklärt ein 32 Jahre alter Grenzschützer.
Kornblum zufolge seien allerdings seit Januar 1998 halbjährliche Anweisungen
von den BGS-Beamten zu unterschreiben, in denen auch gestanden habe, dass bei
der Verwendung von Helmen die Atmung permanent zu überwachen sei. »Aber
an diese Unterlagen heranzukommen, ist sehr schwierig.«
Der Flugkapitän Eike Rohn und sein Flugpersonal offenbarten während
des zweiten Prozesstages ihre gleichgültige bis feindselige Haltung gegenüber
Flüchtlingen. Die Stewardess Ina Eisele, für die der ganze Fall sowieso
nur von den Medien aufgebauscht sei, bezweifelte, dass Ageeb ersticken konnte.
Gestört habe sie, dass Ageebs Füße den Gang versperrten. Ansonsten
habe sie ihre Küche in Ordnung halten müssen. Menschenrechtsgruppen
erwägen derzeit, Anzeige gegen das Lufthansa-Flugpersonal wegen unterlassener
Hilfeleistung zu erstatten.
Jedes Jahr werden über 32 000 Menschen per Flugzeug abgeschoben, von denen
mehrere tausend von Polizei und BGS »begleitet« werden. Es stellt
sich die Frage, warum das Innenministerium keine Maßnahmen ergriff, um
Ageebs Tod zu verhindern. Bereits 1994 hatten Grenzschützer Kola Bankole
aus Nigeria wie ein Paket verschnürt, ihm ein Skisockenknäuel, durch
das ein Rollladengurt gezogen war, zwischen die Zähne geschoben und den
Gurt minutenlang straff gezogen. Ein Arzt hatte ihm zusätzlich eine Beruhigungsspritze
verabreicht.
Damals wurde allerdings, wie nicht selten in der deutschen Rechtsmedizin, ein
natürlicher Gewahrsamstod bescheinigt. »Ein plötzlicher Tod
aus natürlicher innerer Ursache« oder »Herzfehler« sind
typische Diagnosen. So auch bei Achidi John, der während einer gewaltsamen
Brechmitteleinflößung in Hamburg starb.
Der Fall Ageeb unterstreicht die kürzlich vorgelegte Kritik von Amnesty
International an den schleppenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei
Misshandlungsvorwürfen gegen Polizisten. Der Bericht weist darauf hin,
dass es bei Abschiebungen aus Deutschland immer wieder zu exzessiver Gewaltanwendung
der Polizei gekommen ist.
Das antirassistische Netzwerk »Kein Mensch ist illegal«, das 2001
eine Kampagne gegen die Lufthansa startete (Jungle World, 18/00 und 25/01),
demonstrierte auch zum Prozessbeginn in Frankfurt dafür, dass niemand gegen
seinen Willen abgeschoben werde. Dank der Öffentlichkeits- und Aktionskampagne
wurden Passagiere und Flugpersonal sensibilisiert und zum Einschreiten ermutigt.
Doch die Behörden setzen mehr und mehr auf privates Sicherheitspersonal
und Charterflüge, insbesondere ab Düsseldorf, München, Baden-Baden
und Berlin-Schönefeld. So finden Abschiebungen ohne normale Passagiere
als Zeugen statt.
In den vergangenen zehn Jahren sind auch in anderen europäischen Staaten
Menschen bei ihrer Abschiebung getötet worden. In Frankreich starben der
somalische Staatsbürger Mariame Getu Hagos (2003) und der Argentinier Ricardo
Barrientos (2002), in der Schweiz der nigerianische Staatsangehörige Samson
Chukwu (2001) und Khaled Abuzarifa aus Gaza (1999), in Österreich der aus
Nigeria stammende Marcus Omofuma (1999), in Belgien die Nigerianerin Semira
Adamu (1998) und in Großbritannien die in Jamaika geborene Joy Gardner
(1993).
Anke Schwarzer