Rheinische Post, 09.02.2004
Prozess gegen BGS-Beamte wegen fahrlässiger Tötung
Augenzeugin schildert Tod des Abschiebehäftlings
Frankfurt/Main (rpo). Im Prozess um den Tod eines Abschiebehäftlings
hat eine Augenzeugin geschildert, wie sich der Todeskampf des 30 Jahre alten
Mannes im Kampf gegen drei BGS-Beamte abgespielt hatte. Die Staatsanwaltschaft
wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor.
Der Sudanese habe mehrfach gesagt, er bekomme keine Luft mehr, sagte die Frau,
die im Flugzeug vor dem Mann direkt neben einem der drei angeklagten Beamten
des Bundesgrenzschutzes gesessen hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Polizisten fahrlässige Tötung vor,
weil sie den Mann so stark nach vorne gedrückt hätten, dass er erstickte.
Laut Anklage haben sie ihn so heftig nach vorne gedrückt, dass er erstickt
ist. Aamir Ageeb war am 28. Mai 1999 bei der Rückführung kurz nach
dem Start in Frankfurt gestorben.
Die 54 Jahre alte Zeugin berichtete vor dem Frankfurter Amtsgericht, Ageeb
habe sich, kurz nachdem die Maschine los gerollt war, im Sitz aufgerichtet.
Einer der Beamten habe sie und ihre elfjährige Tochter mit den Worten beruhigt
"Wir machen ihn ruhig." Der Polizist, der neben ihr saß, sei
dann aufgestanden und habe sich nach hinten gebeugt, um den Sudanesen nach unten
zu drücken.
Es sei schließlich zu einem mehrminütigen Kampf gekommen. Auf einmal
sei der 30-Jährige zur Seite gefallen. Nachdem er zusammengebrochen war,
hätten ihm die Polizisten den Helm vom Kopf genommen, die Plastikfesseln
an Händen, Füßen und Bauch durchtrennt und ihn aufgesetzt. Ageeb
habe Schaum vor dem Mund gehabt. Später hätten drei Ärzte den
Tod des Mannes festgestellt.
Zuvor hatte der damalige Dienstgruppenleiter der zuständigen Grenzschutz-Gruppe
vor Gericht berichtet, dass routinierte Kollegen, die oft bei Rückführungen
Ausländer begleiteten, immer wieder erzählten, sie drückten sie
nach vorne, wenn sie zu sehr schrien. Der 52-Jährige betonte aber auch,
es sei nicht bekannt gewesen, dass dieses Verhalten lebensgefährlich sei.
Die angeklagten Beamten im Alter zwischen 31 und 40 Jahren, die sich seit einer
Woche vor einem Frankfurter Schöffengericht verantworten müssen, wollen
sich im Prozess nicht äußern.