Frankfurter Rundschau,
05.02.2004
Pilot hielt Ageeb für "Mörder"
Schwere Vorwürfe gegen BGS in Prozess
um Tod des Sudanesen
Im Prozess um den Tod des 1999 bei einer Flugabschiebung erstickten Sudanesen
Aamir Ageeb hat eine Flugbegleiterin die drei angeklagten BGS-Beamten schwer
belastet. Der Flugkapitän sagte, Grenzschützer hätten Ageeb als
"Mörder" bezeichnet - eine klare Fehlinformation.
Frankfurt a. Main · 4. Februar · Wie die Flugbegleiterin am Mittwoch
vor dem Amtsgericht Frankfurt sagte, wurde der Kopf des sitzenden Ageeb in der
Lufthansa-Maschine während der ganzen Startphase - mindestens sechs Minuten
- nach unten gedrückt. "Ich habe mich gefragt, warum das nötig
ist, einen an Armen und Beinen gefesselten Mann, der noch einen Helm auf den
Kopf trägt, auch noch niederzudrücken." Wenige Minuten nach dem
Start hatte Ageeb bereits das Bewusstsein verloren und erstickte. Die drei Beamten
sind der fahrlässigen Tötung angeklagt.
Die Zeugenaussagen der Crewmitglieder brachten weitere Details ans Licht. So
hielt der Pilot den Abzuschiebenden für einen "Verbrecher und Mörder".
Dies hätten ihm zwei Bundesgrenzschützer gesagt. Quer durch den Flieger
bauschte sich diese Information offenbar immer mehr auf: Vom "dreifachen
Mörder" hatte ein Steward seiner Kollegin berichtet, eine Flugbegleiterin
hatte von einem "Mörder und Vergewaltiger" gehört. Nichts
davon stimmt: Ageeb wurde nach Angaben seines früheren Anwalts und jetzigen
Nebenklage-Vertreters der Angehörigen, Dietrich Kornblum, zwei oder dreimal
angezeigt, unter anderem wegen Körperverletzung und Nötigung. "Meines
Wissens wurden alle Verfahren eingestellt", so Kornblum.
Unklar blieb, wie oder durch wen die Fehlinformationen in Umlauf gebracht wurden.
Der damalige Vize-Dienstgruppenleiter des Bereichs Rückführung beim
BGS am Flughafen, Michael A., war einer der beiden, die den Kapitän informierten.
Vor Gericht bestritt er, von einem "Mörder" gesprochen zu haben.
Zeuge Michael A. musste sich zwischenzeitlich wie auf der Anklagebank fühlen.
Staatsanwaltschaft wie Verteidiger hielten dem Vorgesetzten der BGS-Beamten
eine Dienstanweisung von 1997 vor, wonach Plastikfesselungen in Jets nicht gestattet
sind. A. gab an, er kenne das Papier nicht. Er habe nach einer Verfügung
von 1998 gehandelt, wonach solche Fesseln zulässig sind - doch ist dabei
nicht von Fesselung in Flugzeugen die Rede. A. widersprach nicht, als einer
der Verteidiger von "vielen, teils widersprüchlichen Verfügungen"
sprach.
Eine weitere Dienstvorschrift spielte an diesem zweiten Verhandlungstag eine
wichtige Rolle: Und zwar die Anweisung der Lufthansa, wie ihr Personal in Notfällen
zu handeln habe. Nach Ansicht der Gruppe "Ärzte in sozialer Verantwortung"
haben die Flugbegleiter vorschriftswidrig keine Hilfe geleistet, sondern sich
auf die BGS-Beamten sowie hinzugerufene Ärzte verlassen. Die Gruppe erwägt
mit Pro Asyl eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung.
VON YVONNE HOLL