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Prozess um Tod eines Abschiebehäftlings wird neu aufgerollt


Pro Asyl: Verfahren ans Schwurgericht überwiesen
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Prozess um Tod eines Sudanesen wird neu aufgerollt
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Frankfurter Rundschau, 23.03.2004

Prozess um Tod eines Abschiebehäftlings wird neu aufgerollt

Amtsrichter übergeben an Schwurgericht / Neue Anklage gegen die Bundesgrenzschützer lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge

Der Erstickungstod des Abschiebehäftlings Aamir Ageeb wird vor einem Schwurgericht neu verhandelt. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Es bestehe der Verdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge. Bisher waren die Bundesgrenzschützer der fahrlässigen Tötung angeklagt.

Frankfurt a. M. · 22. März · Fünf Jahre nach dem Tod des Sudanesen in einer Lufthansa-Maschine mussten sich drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) seit Februar vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatten Ageeb am 28. Mai 1999 bei seiner Rückführung nach Sudan begleitet und den Gefesselten nach bisherigem Kenntnisstand heruntergedrückt, wobei Ageeb erstickte. Der Vorwurf lautete bisher auf fahrlässige Tötung, worauf eine Strafe von bis zu fünf Jahren steht. Die Staatsanwaltschaft war aber offenbar von einer geringeren Strafe ausgegangen, da sie vor dem Amtsgericht angeklagt hatte, welches lediglich Strafen bis zu vier Jahren verhängen darf.


Mit einer Gedenktafel erinnerten im Mai 2001 rund 300 Personen bei einer Demonstration am Frankfurter
Flughafen an drei bei der Abschiebung gestorbene Menschen. Der Prozess um den Tod des Sudanesen Aamir Aageb,
der am 28. Mai 1999 bei der Abschiebung erstickte, wird jetzt vor einem Schwurgericht neu aufgerollt.
(FR-Archiv)

Staatsanwalt Wilhelm Möllers regte am Montag an, das Gericht möge seine Zuständigkeit prüfen, da möglicherweise auch eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge denkbar sei. Hier kann das Strafmaß deutlich höher sein, die Mindeststrafe liegt bei drei Jahren. Zudem ist festgeschrieben, dass diese Delikte vor einem Schwurgericht verhandelt werden müssen.

Staatsanwalt Möllers stützte sich auf die Aussage einer Flugbegleiterin. Sie habe gesehen, wie die BGS-Männer den Oberkörper des fest fixierten Ageeb herunterdrückten. "Ich habe mich gefragt, warum das nötig ist, einen an Armen und Beinen gefesselten Mann, der noch einem Helm auf dem Kopf trägt, auch noch niederzudrücken", sagte die Stewardess dem Amtsgericht. Diese Aussage führte Richter Ralph Henrici in der Begründung zur Abgabe des Verfahrens an die höhere Instanz an. Demzufolge sei das Herunterdrücken nicht notwendig gewesen. Die Beamten hätten das Schreien unterbinden wollen und dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass Ageeb durch das Hinunterdrücken Schmerzen und Angstgefühle erleidet. Wenn es sich so abgespielt hat, dann war das Herunterdrücken, das zur Atemnot führte, eine vorsätzliche Handlung und somit Körperverletzung.

Nebenklagevertreter Dieter Kornblum begrüßte die Entscheidung, da "damit auch andere Möglichkeiten der Verurteilung" gegeben seien. Der Anwalt vertritt die Familie Ageebs. Auch Prozessbeobachter reagierten positiv: "Jetzt landet die Sache da, wo sie von Anfang an hingehört hätte", sagte Bernd Mesovic von pro Asyl der FR.

YVONNE HOLL