Frankfurter Rundschau,
23.03.2004
Prozess um Tod eines Abschiebehäftlings
wird neu aufgerollt
Amtsrichter übergeben an Schwurgericht
/ Neue Anklage gegen die Bundesgrenzschützer lautet auf Körperverletzung
mit Todesfolge
Der Erstickungstod des Abschiebehäftlings Aamir Ageeb
wird vor einem Schwurgericht neu verhandelt. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt
am Main. Es bestehe der Verdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge. Bisher
waren die Bundesgrenzschützer der fahrlässigen Tötung angeklagt.
Frankfurt a. M. · 22. März · Fünf Jahre nach dem Tod
des Sudanesen in einer Lufthansa-Maschine mussten sich drei Beamte des Bundesgrenzschutzes
(BGS) seit Februar vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatten Ageeb am 28.
Mai 1999 bei seiner Rückführung nach Sudan begleitet und den Gefesselten
nach bisherigem Kenntnisstand heruntergedrückt, wobei Ageeb erstickte.
Der Vorwurf lautete bisher auf fahrlässige Tötung, worauf eine Strafe
von bis zu fünf Jahren steht. Die Staatsanwaltschaft war aber offenbar
von einer geringeren Strafe ausgegangen, da sie vor dem Amtsgericht angeklagt
hatte, welches lediglich Strafen bis zu vier Jahren verhängen darf.

Mit einer Gedenktafel erinnerten im Mai 2001 rund 300 Personen
bei einer Demonstration am Frankfurter
Flughafen an drei bei der Abschiebung gestorbene Menschen. Der Prozess um den
Tod des Sudanesen Aamir Aageb,
der am 28. Mai 1999 bei der Abschiebung erstickte, wird jetzt vor einem Schwurgericht
neu aufgerollt.
(FR-Archiv)
Staatsanwalt Wilhelm Möllers regte am Montag an, das Gericht möge
seine Zuständigkeit prüfen, da möglicherweise auch eine Anklage
wegen Körperverletzung mit Todesfolge denkbar sei. Hier kann das Strafmaß
deutlich höher sein, die Mindeststrafe liegt bei drei Jahren. Zudem ist
festgeschrieben, dass diese Delikte vor einem Schwurgericht verhandelt werden
müssen.
Staatsanwalt Möllers stützte sich auf die Aussage einer Flugbegleiterin.
Sie habe gesehen, wie die BGS-Männer den Oberkörper des fest fixierten
Ageeb herunterdrückten. "Ich habe mich gefragt, warum das nötig
ist, einen an Armen und Beinen gefesselten Mann, der noch einem Helm auf dem
Kopf trägt, auch noch niederzudrücken", sagte die Stewardess
dem Amtsgericht. Diese Aussage führte Richter Ralph Henrici in der Begründung
zur Abgabe des Verfahrens an die höhere Instanz an. Demzufolge sei das
Herunterdrücken nicht notwendig gewesen. Die Beamten hätten das Schreien
unterbinden wollen und dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass Ageeb
durch das Hinunterdrücken Schmerzen und Angstgefühle erleidet. Wenn
es sich so abgespielt hat, dann war das Herunterdrücken, das zur Atemnot
führte, eine vorsätzliche Handlung und somit Körperverletzung.
Nebenklagevertreter Dieter Kornblum begrüßte die Entscheidung, da
"damit auch andere Möglichkeiten der Verurteilung" gegeben seien.
Der Anwalt vertritt die Familie Ageebs. Auch Prozessbeobachter reagierten positiv:
"Jetzt landet die Sache da, wo sie von Anfang an hingehört hätte",
sagte Bernd Mesovic von pro Asyl der FR.
YVONNE HOLL