Frankfurter Rundschau
, 03.02.2004
Wie ein verschnürtes Bündel
Im Frankfurter Prozess um den Tod eines Abschiebehäftlings schildern BGS-Zeugen
die Praxis der "Rückführung"
Von "Begleitung" ist an diesem Vormittag die Rede, von "Maßnahmen" zur
"sicheren Rückführung" des "Rückzuführenden", von "Sicherung", Begriffe,
die auf verbal bereinigten Seitenstraßen der Bürokratie mitunter an dem
vorbeiführen, worum es im Prozess gegen drei BGS-Beamte vor dem
Frankfurter Amtsgericht geht: den qualvollen Tod des 30 Jahre alten
sudanesischen Staatsbürgers Aamir Ageeb am 28. Mai 1999. Unter dem ewig
gleichen Neonlicht des Verhandlungssaals sitzen drei Farben Grau auf der
Anklagebank, drei Männer in Jackett, hellgrau, mittelgrau, dunkelgrau,
zwei mit Krawatte, einer in Jeans, Polizeibeamte im Bundesgrenzschutz im
Alter von 40 und 31 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft,
"durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen" verursacht zu haben, als
sie den gefesselten Ageeb auf dem Flug der Lufthansa-Maschine LH 588 von
Frankfurt nach Khartum in Sudan auf eine Weise mit dem Oberkörper nach
vorn drückten, dass er keine Luft mehr bekam. Der Obduktionsbericht
beurkundet einen "lagebedingten Erstickungstod". Die Angeklagten
schweigen zu den Vorwürfen.
Praxis der "Rückführung": Kosovo-Albaner wurden aus Deutschland zurück nach
Pristina geflogen. (dpa)
Nach der Mittagspause wird ein BGS-Beamter im Zeugenstand erklären, der
"Rückzuführende" Aamir Ageeb habe ihm in einem Vorgespräch "höflich und
sachlich" mitgeteilt, er werde nicht fliegen und, sollte man ihn dennoch
zwingen, dafür sorgen, "dass das Flugzeug abstürzt". Ein
Abschiebeversuch war bereits gescheitert. Zu den Gründen für seinen
Widerstand habe sich der "Rückzuführende" nicht äußern wollen. Der
BGS-Beamte sagt, Ageeb habe auf ihn "sehr gefährlich" gewirkt. Er habe
daher "Fesselung vorgeschlagen".
Aamir Ageeb war 30 Jahre alt, als ihn Beamte des Bundesgrenzschutzes am
28. Mai 1999 gegen 13 Uhr mit Kabelbinden an Händen und Füßen fesselten,
seine Ellbogen mit Klettband auf dem Rücken zusammenzurrten und mit ihm
den VW-Bus bestiegen, der sie zum Flugzeug bringen sollte. Der
BGS-Beamte sagt, der "Rückzuführende" habe sich gegen die Fesselung in
der Zelle nicht gewehrt.
Aamir Ageeb floh vor dem Bürgerkrieg in seiner Heimat, als er 1994 nach
Deutschland kam. Sein Antrag auf Asyl wurde 1995 abgelehnt. Nach seiner
Heirat mit einer deutschen Staatsangehörigen verfügte er über eine
unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Als die Ehe jedoch geschieden
wurde, forderte man Aamir Ageeb auf, die Bundesrepublik bis zum Juni
1998 zu verlassen. Ageeb legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Als
er kurze Zeit später bei der Polizei in Karlsruhe eine Anzeige wegen
Diebstahls erstatten wollte, wurde er in Abschiebehaft genommen.
Gegen Ende der Busfahrt zum Flugzeug sei der "Rückzuführende" aggressiver
geworden, sagt der Zeuge. "Er hat gesagt, er werde das Problem auf seine
Weise lösen, er werde nicht in Khartum ankommen." Beim Aussteigen habe
der "Rückzuführende" seinen Kopf gegen ein Seitenfenster des Wagens
geschlagen, "in Selbstverletzungsabsicht", im Versuch, sich massive
Schmerzen zuzufügen, um seine Abschiebung zu verhindern. Die Beamten
hätten ihm, der sich "enorm gewehrt" habe, daraufhin mit einem Seil die
Unterschenkel gefesselt und ihn über die Gangway in den hinteren Bereich
des Flugzeugs getragen. "Mit den Füßen nach vorne." Um seinen Kopf zu
schützen und zu verhindern, dass der "Rückzuführende" die begleitenden
Beamten beißt, habe man ihm außerdem einen Integralhelm aufgesetzt. Das
Beweisstück, der Helm, in dem Aamir Ageeb kurze Zeit später erstickte,
liegt auf der Richterbank, ein handelsübliches Modell ohne Visier in den
Farben Rot, Blau und Weiß.
Weil er sich im Flugzeug weiterhin wehrte, mit seinen Beinen die Lehne
des Sitzes vor ihm umtrat, weil Widerstand dieser Art die anderen
Fluggäste beunruhigt, habe man später die Beine des "Rückzuführenden" an
den Sitz gebunden, die Oberarme mit einem Klettband an die Lehne
gefesselt, damit er die Schnalle des Sicherheitsgurts nicht
selbstständig lösen konnte. Bei den Aktivisten, die vorm Eingang zum
Gerichtsgebäude gegen die Abschiebepraxis protestieren, lässt sich
besichtigen, wie der "gesicherte Rückzuführende" auf dem Flugzeugsitz
gesessen haben muss, als er erstickte - Arme und Beine gefesselt, den
Kopf auf die Oberschenkel gedrückt, dazwischen ein Kissen. Die
Rekonstruktion lässt kaum erkennen, dass es sich um einen Menschen
handelt, das Bild zeigt ein verschnürtes Bündel, in dem nur der Helm
über die Position des Kopfes Aufschluss gibt.
Verfügungen des Amtes
Es gibt eine Verfügung des Bundesgrenzschutzamtes, die vom 18. April 1997
datiert. "An Verteiler. Betrifft: Verwendung von Einsatzmitteln." Der
Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Dieter Kornblum, verliest sie
mehrmals an diesem Verhandlungstag. Unter der Überschrift "Besondere
Regelungen", Punkt 2.2, heißt es: "In Verkehrsflugzeugen ist die
Anwendung von Stahl- oder Plastikfesseln nicht zulässig, weil sich der
Gefesselte in einer Notfallsituation weder selbst befreien noch von
Dritten ohne Hilfsmittel befreit werden kann." Der Zeuge bestätigt, dass
Kabelbinder üblicherweise aufgeschnitten werden müssen, um sie zu lösen.
Allen Zeugen, denen Kornblum die Verfügung vorhält, ist das Papier
unbekannt.
Der Fahrer des VW-Busses, der Aamir Ageeb am 28. Mai 1999 zum Flugzeug
gebracht hat, ist der einzige BGS-Beamte im Zeugenstand, der von einer
einwöchigen Unterweisung berichtet, bei der er auf seinen Einsatz bei
"Rückführungsmaßnahmen" vorbereitet worden ist. Die anderen berufen sich
auf "Kenntnisse, die sich aus der Arbeit ergeben haben".
Die Frage der Verteidiger, ob es beim BGS in Frankfurt üblich gewesen
sei, "Rückzuführende" auf den Sitz zu drücken, wenn sie schreien,
begleitet vom Nicken der Angeklagten, bejaht der Zeuge. Ob ihn vor Mai
1999 jemand darauf hingewiesen habe, dass diese Praxis lebensgefährlich
sein kann: "Nein." Es habe sich seitdem einiges verändert, sagt der
Zeuge. "Aber dafür habe ich keine Aussagegenehmigung."
Ein Kollege, der später zum gleichen Sachverhalt befragt wird, sagt,
"Rückführungen" ließen sich ohnehin nicht in ein "Schema" einbinden. Die
Beamten müssten "situationsbedingt" entscheiden. "Es gab in diesem Sinne
keine Regularien, wie eine Rückführung durchzuführen ist." Der Zeuge
sagt, er habe von der Methode des Runterdrückens zwar gehört, aber nur
"gerüchtehalber". Persönlich habe er bei "Rückführungen" nie etwas gegen
Schreie unternommen, weil es durchaus passieren könne, dass Passagiere
des Flugs die "Maßnahmen negativ interpretieren" und sich gegen die
Beamten wenden.
Auf die Frage, ob er sich denn einen Lehrgang gewünscht hätte, bei dem er
im Umgang mit möglichen Problemen bei "Rückführungen" geschult wird,
hatte ein Kollege im Zeugenstand geantwortet: "Wenn mein Vorgesetzter
mir das empfohlen hätte, hätte ich es gemacht."
Die Passagiere von Lufthansa-Flug LH 588 Frankfurt - Kairo - Khartum
verhielten sich ruhig. Kein Widerstand gegen die Staatsgewalt. Als die
Maschine in München zwischenlandete, war Aamir Ageeb tot.
VON KARIN CEBALLOS BETANCUR