Neue
Züricher Zeitung, 02.02.2002
Kritik
des Europarats an den Abschiebungen
Zehn Todesfälle
in den letzten zwei Jahren
Als ein dunkles Kapitel von Menschenrechtsverletzungen
westeuropäischer Staaten hat der Europarat die Abschiebepraxis zahlreicher
Regierungen bei unberechtigten Einwanderern und abgewiesenen Asylsuchenden verurteilt.
Die Parlamentarische Versammlung
des Europarats hat die 43 Mitgliedstaaten zu einer sofortigen Einstellung von
menschenunwürdigen und die Menschenrechte verletzenden Praktiken bei der
Abschiebung von Ausländern aufgefordert. Die Parlamentarier aus den 43
Mitgliedstaaten sprachen sich für ein grundsätzliches Verbot von willkürlicher
und unverhältnismässiger Anwendung von Gewalt aus und nannten dabei
eine teilweise oder vollständige Behinderung der Atemwege, die Knebelung
mit Klebeband, die Verwendung von Gift- oder Reizgas, die Verabreichung von
Beruhigungsmitteln gegen den Willen des Betroffenen, jede Form der Fesselung
ausser an den Handgelenken sowie das Tragen von Masken durch begleitende Beamte.
Lange Liste von
Misshandlungen
In dem von der Schweizerin Ruth-Gaby
Vermot-Mangold erstellten Bericht wird auf die seit sieben Jahren regelmässig
eingehenden Beschwerden über Misshandlungen von Abzuschiebenden hingewiesen.
Alle Organisationen, die solchen Beschwerden nachgingen, berichten zudem von
einem deutlichen Anstieg der Vorfälle in den letzten beiden Jahren. Dies
zeige, dass es sich nicht um Einzelfälle handle, bei denen sich die auf
ihre Abschiebung wartenden Personen unter Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention
Diskriminierungen, rassistischem Sprachgebrauch, gefährlichen Fesselmethoden,
ja sogar lebensbedrohender Gewalt sowie unmenschlicher und erniedrigender Behandlung
ausgesetzt sähen. Diese Methoden hätten zu zahlreichen Todesfällen
bei der Abschiebung geführt. Soweit die Fälle bekannt geworden sind,
starben von 1991 bis 2001 13 Personen bei ihrer Abschiebung aus Deutschland
(4 Fälle), Belgien (2), der Schweiz (2), Österreich (2), Frankreich,
Italien und Grossbritannien (je einer).
Kritisiert wird in dem Bericht die
Rolle oft schlecht ausgebildeter Sicherheitskräfte bei der Durchführung
der Abschiebungen. Die Einbeziehung von Fachleuten für psychosoziale Betreuung
und humanitäre Hilfe sowie von Rechtsanwälten, Richtern und Ärzten
in allen Verfahrensstadien bleibe begrenzt. Unter diesen Umständen überrasche
es nicht, erklärte die Berichterstatterin, dass sich nur schwer zuverlässige
Informationen über die Abschiebepraxis zusammentragen liessen. Häufig
kämen Misshandlungen während des Verfahrens nur durch Zufall ans Licht.
Wegen fehlender Mittel und Unterstützung strengten nur sehr wenige Personen
nach der Rückkehr in ihre Herkunftsländer gegen die für ihre
Abschiebung verantwortlichen Personen ein Verfahren an.
Zwang nur als
letztes Mittel
Neben grösserer Transparenz
in den Verfahren erklärt die Versammlung deshalb, dass eine Zwangsabschiebung
nur das letzte Mittel sein dürfe, wenn Personen anhaltend Widerstand leisteten.
Dies könne aber in der Regel vermieden werden, wenn ernsthafte Bemühungen
unternommen würden, abzuschiebende Personen bei der Vorbereitung ihrer
Rückführung persönlich zu betreuen. Die Abgeordneten erklärten,
die Grundwerte des Europarats seien bedroht, wenn nichts geschehe, um das derzeitige
feindselige Klima gegenüber Flüchtlingen, Asylsuchenden und Einwanderern
zu bekämpfen und die Wahrung ihrer Sicherheit und Menschenwürde unter
allen Umständen zu fördern.