taz, 27.10.2004
Gefesselt wie ein Tier
Leserbrief zu "Milde Strafe für Grenzschutzbeamte",
taz vom 19. 10. 04
Der tote Abschiebehäftling hat einen Namen: Aamir Ageeb. Die drei BGS-Beamten,
die ihn vor über fünf Jahren im Flugzeug "in einem minder schweren
Fall von Körperverletzung" getötet haben, bleiben anonym. Der
Richter bemängelt die damaligen Strukturen bei der Abschiebepraxis von
BGS und Bundesinnenministerium. Er verweist auf die "menschenunwürdige
Quälerei, der Ageeb schon in der Gewahrsamszelle ausgesetzt gewesen sei"
und darauf, dass diese Art der Fesselung nicht nur jeder Vorschrift widersprochen,
sondern "diese Fesselung wie ein Tier mit der Menschenwürde nicht
mehr vereinbar" gewesen sei. Er fügte hinzu, "solche Bilder hat
man doch erst kürzlich gesehen, Abu Ghraib lässt grüßen".
Richtig. Wie aber ist der Widerspruch zu der Strafbemessung zu erklären?
Rechtliche Konsequenzen für übergeordnete Personen, von denen - wie
zu erwarten - niemand persönlich verantwortlich ist, entfallen. Das milde
Urteil für die BGS-Beamten (keine Haft, ein Monatsgehalt Geldstrafe und
weitere Beamtenlaufbahn mit Pensionsanspruch) wird mit dem für Laien nicht
nachzuvollziehenden Satz gerechtfertigt, "in ganz besonderen Fällen
sei es statthaft, den gesetzlichen Strafrahmen zu unterschreiten". "Der
ganz besondere Fall" brachte für Aamir Ageeb den Tod und für
die Angeklagten einen De-facto-Freispruch.
Dieses Urteil zeigt trotz der anzuerkennenden offenen Kritik des Richters dann
aber bei den strafrechtlichen Konsequenzen eine bedenkliche Verquickung von
Exekutive und Justiz, die nicht das Leben schützt, sondern die Täter.
JÜRGEN HÖLZINGER, Mitglied des Ausschusses für Menschenrechtsfragen
der Berliner Ärztekammer