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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

Pro Asyl, Presseerklärung, 28.07.2005

Hogtiefesselung in BGS-Gewahrsamszelle:

Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein

PRO ASYL: Exzessive Gewalt von staatlicher Seite bleibt wieder einmal straflos

Die justizielle Bewältigung der Vorgänge im Umfeld der Abschiebung des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb vom 28. Mai 1999 hat ein makabres Ende gefunden. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main hat, wie jetzt bekannt wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen vier Beamte des Bundesgrenzschutzes wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt eingestellt.

Die Strafanzeige hatte PRO ASYL erstattet, nachdem im Rahmen der Hauptverhandlung gegen drei andere Beamte des Bundesgrenzschutzes um den Tod Ageebs endgültig deutlich geworden war, dass Ageeb bereits Stunden vor der Abschiebung in einer Gewahrsamszelle des BGS in lebensgefährdender Weise gefesselt worden war. Ihm waren Plastikfesseln an Hand- und Fußgelenken angelegt worden. Anschließend wurden Fuß- und Handfesseln auf dem Rücken verbunden, während sich Ageeb in Bauchlage befand. Verantwortlich hierfür waren BGS-Beamte, die an der später tödlich verlaufenden Abschiebung nicht direkt beteiligt waren.

Dass diese „Hogtiefesselung“ stattgefunden hat, wird auch von der Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung nicht bestritten. Obwohl die an der Fesselung Beteiligten aktenkundig sind, sieht die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich einer Körperverletzung im Amt und einer Freiheitsberaubung.

Mit der Verfahrenseinstellung bleibt die Anwendung exzessiver Gewalt von staatlicher Seite einmal mehr straflos. Nicht nur dieses Faktum ist besorgniserregend – auch die Argumentationspirouetten der Staatsanwaltschaft sind mehr als bedenklich. Mit der Frage, ob eine solche Fesselung generell den betroffenen Menschen zu einem bloßen Objekt degradiere und damit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstelle, brauche man sich nicht zu befassen. Zwar stelle die Hogtiefesselung „objektiv eine üble und – sofern nicht als ‚ultima ratio’ angewendet – natürlich auch eine unangemessene Behandlung des Gefesselten“ dar. Körperverletzungstatbestände erfülle sie aber nur dann, wenn die Folge eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens bzw. der Unversehrtheit sei. PRO ASYL kritisiert, dass in dieser Formulierung mit unverantwortlicher Beiläufigkeit eine lebensgefährliche und erniedrigende Fesselungsweise, die in Teilen der Welt als Folter verwendet wird, als im Rahmen der „ultima ratio“ rechtfertigbar dargestellt wird. Eine solche brutale Fesselung kann jedoch wie Folter im engeren Sinn niemals ultima ratio sein.

Mit einer strafrechtlichen Ahndung des Vorfalls ist nunmehr nicht mehr zu rechnen. Es bleibt festzuhalten: Aamir Ageebs Menschenwürde wurde bereits in den Stunden vor seinem Tod verletzt.


Zum Hintergrund:

Neben der inakzeptablen „ultima ratio“ Argumentation weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens durch eine Misshandlung den Körperverletzungstatbestand im Prinzip erfüllen könne. Im Falle Ageebs sei jedoch während der Fesselung eine drohende Erstickungsgefahr infolge Sauerstoffverarmung des Blutes nicht konkret erkennbar gewesen.

Nicht was die BGS-Beamten über die möglichen Folgen ihres Vorgehens hätten wissen müssen, ist der Maßstab. Stattdessen werden die Aussagen der Beschuldigten selbst ins Feld geführt. Die hatten angegeben, Ageeb habe nicht über Schmerzen geklagt. Merke: Klagt ein mit solchen Methoden Behandelter in den Händen der Staatsgewalt nicht über Schmerzen, so dürfen die beteiligten Beamten davon ausgehen, dass die von ihnen angewendeten Methoden objektiv so schlimm nicht sein können.

Die Staatsanwaltschaft behauptet weiter, die Gefährlichkeit der Hogtiefesselung sei auch heute noch nicht umfassend wissenschaftlich erwiesen. Mit der Frage, was zu welchem Zeitpunkt wissenschaftlich erwiesen war und in welchen Staaten die Fesselungsmethode zu welchem Zeitpunkt in der Praxis bereits verboten war, setzt sich die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht auseinander. Nach einem Bericht von amnesty international war die Hogtiefesselung durch das New Yorker Police Department bereits 1987 verboten worden. Auch die hessische Polizei war – anders als der Bundesgrenzschutz – bereits einige Zeit vor dem Tod Aamir Ageebs über die Gefährlichkeit der Methode informiert und hatte entsprechende Schritte eingeleitet. Dies allerdings interessiert die Staatsanwaltschaft nicht. Sie argumentiert stattdessen sprunghaft und zitiert eine einzige andere Quelle, diese allerdings zu einer anderen Fragestellung. Eine amerikanische Fachzeitschrift für forensische Medizin kam nämlich zu dem Ergebnis, dass die Fesselungsmethode allein nicht zum Erstickungstod führen könne, sondern andere Faktoren zu dieser Folge beitragen müssten. Welche Faktoren dies sein können, wird von der Staatsanwaltschaft sinnigerweise nicht zitiert. Gefahrenerhöhende Faktoren dürften im Fall Ageeb auf jeden Fall vorgelegen haben – die atembehindernde Verwendung eines Helms, der erhöhte Luftbedarf Ageebs durch seine vorherige Anstrengung und sein Erregungszustand.

Die Staatsanwaltschaft hält die Anwendung unmittelbaren Zwanges in Form einer Fesselung für zulässig, setzt sich jedoch nicht ernsthaft mit der Frage auseinander, ob die konkret angewendete Hogtiefesselung verhältnismäßig war. Makaber ist: Ageeb befand sich in einer Gewahrsamszelle des Bundesgrenzschutzes und war bereits gefesselt. Ernsthaften Widerstand leisten oder fliehen konnte er nicht. Die Gefahr einer ernsthaften Selbstverletzung war im Prinzip ausgeschlossen. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft rechtfertigte jedoch bereits die Ankündigung Ageebs, „er werde auf keinen Fall fliegen in Verbindung mit den sonstigen Angaben über Herrn Ageeb“ eine Fesselung inklusive der Verwendung eines Integralhelms. Diese „sonstigen“ Angaben von den mit der Vorbereitung der Abschiebung befassten Stellen waren nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer im Prozess gegen die für den Tod Ageebs verantwortlichen Grenzschützer eklatant falsch. Entgegen aller Begründungsversuche der Staatsanwaltschaft bleibt festzuhalten: Die brutale und lebensbedrohende Hogtiefesselung kann nie das Zwangsmittel der Wahl und damit verhältnismäßig sein.

Skandalös ist die Bemerkung der Staatsanwaltschaft, wenn es um die körperliche Integrität gehe „können die Betrachtungen vor den Rechten der Beamten und den Erfordernissen einer Eigensicherung der insoweit beteiligten natürlich nicht Halt machen“. Eigensicherung der Beamten durch die Anwendung einer brutalen Fesselungsmethode an einem bereits Gefesselten in einer Gewahrsamszelle? Hier wird der Weg frei gemacht für die Skandale der Zukunft: Mit den Worten des Vorsitzenden Richters aus dem Verfahren um den Tod von Ageeb: „Abu Ghraib lässt grüßen.“

Es bleibt dabei: Wo immer in Deutschland die exzessive Gewaltanwendung durch Staatsbedienstete in Rede steht, muss mit argumentativen Höchstleistungen und schleppenden Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaften gerechnet werden.

Mit ihrer Einstellungsbegründung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Beitrag zu einer Entgrenzung der Methoden bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges geleistet. Sie hat sich erfolgreich als Türhüter des Gesetzes betätigt.

„Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat“ (Friedrich Dürrenmatt).