Deutsches
Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung, 01.11.2004
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses
an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Berlin (ots) - Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
diskutierten heute Vertreter von Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
die Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Ausschusses an Deutschland. Der UN-Ausschuss
setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht
die Einhaltung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984.
Der Ausschuss hatte nach der Präsentation des deutschen Staatenberichts
im Mai diesen Jahres Besorgnis über die adäquate juristische Aufarbeitung
von Missahandlungsfällen durch die Polizei und die fehlende Dokumentation
und Datensammlung in diesem Bereich geäußert. Bedenken und Nachfragen
des Ausschusses richteten sich auch auf das Flughafenverfahren und Abschiebungen
auf dem Luftweg. Der Ausschuss bezog sich dabei explizit auf den Tod von Aamir
Ageeb bei einer Flugabschiebung 1999. Inzwischen wurden drei verantwortliche
BGS-Beamte am 18. Oktober 2004 in Frankfurt wegen vorsätzlicher Körperverletzung
mit Todesfolge verurteilt.
Zudem forderte der Ausschuss von der Bundesregierung Auskunft über die
Praxis von Auslieferungen, Ausweisungen und Abschiebungen aufgrund diplomatischer
Zusicherungen der Empfängerstaaten, die Betroffenen nicht der Folter oder
anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu unterwerfen.
Die Teilnehmenden des heutigen Fachgespräches diskutierten diese Empfehlungen
und Auskunftsersuchen sowie notwendige Maßnahmen des Bundes und der Länder,
um den Empfehlungen nachzukommen. Deutschland hat zahlreiche europäische
und internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert - infolgedessen befassen
sich verschiedene internationale Vertragsorgane mit der Umsetzung der Abkommen
in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt zu
den Berichten der internationalen Vertragsorgane zwischen September und Dezember
2004 fünf Fachgespräche mit den betroffenen Ministerien, fachkundigen
Nichtregierungsorganisationen und Vertretungen der Wissenschaft durch, um eine
Umsetzung der Empfehlungen zu befördern. In diesem Jahr haben neben dem
UN-Anti-Folter-Auschuss auch die UN-Vertragsausschüsse des Frauenrechtsübereinkommen,
des Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Kinderrechtskonvention
sowie die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen
an die Bundesregierung ausgesprochen.
Quelle: Presseportal.de